Haushaltshilfe
SGB XI UND XII Bereich
Leistungen, die bei festgestellter Pflegebedürftigkeit von uns direkt mit den Pflegekassen oder den Sozialämtern abgerechnet werden:
HILFE IM HAUSHALT / HAUSWIRTSCHAFT
HILFE BEI DER KÖRPERPFLEGE
ZUBEREITUNG VON MAHLZEITEN
HILFE BEI DER ERNÄHRUNG
EINKAUFEN
"Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahre zu geben, sondern den Jahren mehr Leben zu geben"

